Kontrollen im FfV-Verfahren

Einleitung

Im Rahmen des FfV-Verfahrens werden Saatgut bzw. Pflanzenpartien auf ihre Abstammung hin überprüft. Nach Vereinbarung mit PEFC werden 5 % der zertifizierten Ernten stichprobenweise mit Hilfe verschiedener Genmarker untersucht, tatsächlich wurden seit Gründung des FfV jedoch 7,5% bis 10 % überprüft. Im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterentwicklung des Verfahrens können Ergebnisse aus Zertifizierungsanalysen für Fragestellungen u.a. zur Provenienz, Artreinheit und Hybridisierung ohne weitere Kosten genutzt werden.

Bei allen Prüfungen geht es um die Frage, ob die Abstammung von Forstpflanzen aus der angegebenen Saatgutpartie widerlegt werden kann. Abstammung kann man nicht mit wissenschaftlichen Methoden beweisen, sehr wohl aber widerlegen. Es wird daher mit den zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Methoden versucht, nachzuweisen, dass Forstpflanzen nicht aus der angegebenen Saatgutpartie stammen können. Wenn dies – wie in den meisten Fällen – nicht gelingt, so ist der Test abgeschlossen und genügt den Anforderungen von PEFC / FSC und FfV. In manchen Fällen kann die Abstammung jedoch widerlegt werden. In Zusammenarbeit mit den Betroffenen wird dann der Fehlerursache nachgegangen.
Im Fall von Fehlern bilden Rückstellproben entlang der Handelskette die Grundlage für die Identifikation verantwortlicher Betriebe. FfV setzt sich daraufhin mit diesen in Verbindung und vereinbart zunächst eine Erweiterung der Analysen. Dabei wird i.d.R. zusammen mit dem Waldbesitzer und Baumschuler eine erneute Probennahme durchgeführt und protokolliert. Anschließend wird das Material nochmals untersucht. Wenn sich der Verdacht bestätigt, so verliert die gesamte betroffene Pflanzenpartie ihr Zertifikat. In dem Fall, dass die Ware an mehrere Waldbesitzer verkauft wurde, setzt sich verursachende Baumschule mit diesen in Verbindung und informiert über den Verlust des Zertifikates.

Ablauf von Untersuchungen im FfV-Verfahren, Beispiel:
Überprüfung von Eichenpflanzen auf fünf Kulturen, Vergleich mit dem Erntebestand.

Ein staatliches Forstamt besitzt einen großen, zur Beerntung zugelassenen Eichenbestand, dort wurde eine zertifizierte Ernte durchgeführt. Im weiteren Verlauf wurde das Saatgut zu Teilen in einem Partnerbetrieb in Südosteuropa aber auch im eigenen deutschen Betrieb angezogen. Die entstandenen Forstpflanzen wurden 2021 an ein Forstamt geliefert und daraus fünf Kulturen angelegt. Die haplotypischen Strukturen des Erntebestandes sind in der Abbildung rechts dargestellt, die der Kulturen links.
Die Abstammung der Pflanzen der beiden ersten Kulturen (Abbildung links) kann nicht widerlegt werden, die Zusammensetzung der Haplotypen stimmt mit der des Erntebestandes überein. Die Abweichungen der Mengenanteile sind stichprobenbedingt und können aus einer unvollständigen Mischung des Saatgutes herrühren. Die Pflanzen der dritten, vierten und fünften Kultur weisen jedoch überwiegend den südosteuropäischen Haplotyp 17 auf, damit gilt die Abstammung aus dem deutschen Erntebestand als sicher widerlegt. Die Baumschule wurde mit dem Ergebnis konfrontiert und gebeten, die Verwechslung aufzuklären. Es stellte sich unzweifelhaft heraus, dass der ungarische Lohnanzuchtbetrieb für die Verwechslungen verantwortlich ist. Mittlerweile kam es zu einer Einigung mit dem Forstbetrieb und die Baumschule wird den Schaden durch Neuanlage der Kulturen beheben.

Übersicht über Untersuchungen im FfV-Verfahren
Die Ergebnisse aus den Untersuchungen im FfV-Verfahren lassen sich bis zum Jahr 2019 wie folgt zusammenfassen: Für den überwiegenden Anteil der geprüften Proben konnte die Abstammung nicht widerlegt werden, die zertifizierte Ware entsprach den Anforderungen von PEFC / FSC und FfV. In sehr wenigen Fällen konnten Fehler nachgewiesen und dann aber auch aufgeklärt werden. In der Regel waren die Fehler durch Verwechslungen im „normalen“ Ablauf in den Baumschulen zu erklären: In einer sehr kurzen Zeitspanne muss das Material gerodet, sortiert, verpackt und versandt werden. Die Arbeitskräfte in einer Baumschule sind jedoch limitiert, so dass unter Zeitdruck und bei langen Arbeitstagen Fehler passieren können. In einem einzigen Fall sollte Material zertifiziert werden, welches nicht existieren konnte. Nach Rücksprache mit dem Baumschuler wurde der Antrag auf Zertifizierung zurückgenommen. In einem weiteren Fall könnte eine unlautere Absicht vermutet werden, da zumindest ein dem Labor vorliegendes Dokument mit Sicherheit manipuliert worden war. Das Zertifikat wurde aberkannt und die betroffene Baumschule wird in den nächsten Jahren verstärkt kontrolliert.
Ab dem Jahr 2019 stieg der Anteil fehlerhafter Partien etwas und die Schadenssumme deutlich an (Tabelle): Im Rahmen von Stichprobenuntersuchungen konnten mehr Verstöße gegen das FoVG nachgewiesen werden. Auch die Anzahl abgelehnter Zertifikate ist etwas angestiegen.

Zeitraum Bis 2014 2015 bis 2019 2021 – 2023
Anzahl fehlerhafte Partien (pro Jahr AV) 1 – 2 2 3
Schaden (€) pro Jahr Ca. 10.000 Ca. 30.000 Ca. 200.000
Abgelehnte Zertifikate pro Jahr (%) 0 0,25 0,5

Die Interpretation der Befunde ist aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den betroffenen Baumschulen möglich und einleuchtend: Die stark gestiegene Nachfrage führte zu einer besonders hohen Arbeitsbelastung und in Folge dessen zu einem geringfügigen Anstieg von Verwechslungen. Im positiven Sinn ermöglicht das FfV-Verfahren den teilnehmenden Betrieben eine Qualitätssicherung, indem Arbeitsabläufe optimiert werden. In einem Beispielfall kam es nachweislich zur Lieferung von größeren Mengen Pflanzen aus Südosteuropa. Hier wurde ganz offensichtlich nicht entsprechend des FoVG gearbeitet. Die Baumschule hat sofort Konsequenzen gezogen und die Produktion umgestellt, um derartige Probleme in Zukunft ausschließen zu können.
Insgesamt zeigte sich jedoch nach wie vor deutlich, dass die beteiligten Betriebe größte Sorgfalt beim Umgang mit zertifizierter Ware walten lassen.

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