Welche Informationen bietet das FfV-Zertifikat?
Das FfV-Zertifikat beinhaltet wesentliche Informationen über die gelieferte Partie Forstpflanzen (bzw. Saatgut):
Zunächst ist der Inhaber des Zertifikates aufgeführt. Dieser muss auch der Lieferant Ihrer Pflanzenpartie sein – die Adresse muss mit der Adresse auf den Lieferpapieren oder der Rechnung übereinstimmen. Andernfalls ist das Vermehrungsgut nicht für diesen Betrieb zertifiziert.
Die weiteren Informationen Baumart, Herkunft, Stammzertifikatnummer und Registerzeichen des Erntebestandes beziehen sich auf die Pflanzenpartie selbst. Mit diesen Daten können Sie prüfen, ob die Ware Ihrer Bestellung entspricht. FfV kann bei einem Kontrollfall die Prüfung bis hin zum Erntebestand durchführen, da dessen geografische Lage über das Registerzeichen bekannt ist.
Die Gültigkeit der Zertifikate ist bei den Baumarten unterschiedlich: Dies hängt mit den unterschiedlichen Lagerfähigkeiten der Arten zusammen. So kann z.B. Saatgut der Fichte ohne nennenswerte Verringerung der Keimfähigkeit über ein bis zwei Jahrzehnte gelagert werden. Eiche dagegen ist nicht lagerfähig und wird direkt nach der Ernte ausgesät. Die auf den ersten Blick lange Gültigkeitsdauer für den Pflanzenverkauf ist dadurch zu erklären, dass FfV den Produzenten ermöglichen möchte, auch zertifizierte Großpflanzen zu vermarkten.
Was kann man aus der Zertifikatnummer entnehmen?
Die Zertifikatnummer bzw. die Art des Zertifikates, Ernte-, Saatgut- oder Pflanzenzertifikat gibt Hinweise auf den Handesverlauf und die Anzahl der Betreibe, welche an der Produktion der Pflanzen beteiligt waren. Die Spezifizierung des Zertifikattyps, Ernte-, Saatgut- oder Pflanzenzertifikat, befindet sich als Fußnote in kursiver Schrift unten auf dem Zertifikat. Beispiele:
Erntezertifikat Nr. 999: Diese kurze Nummer besagt, dass die Baumschule die Saatguternte selbst durchgeführt hat und aus dem Saatgut direkt und ohne Beteiligung Anderer Forstpflanzen, im eigenen Betrieb erzeugt hat.
Saatgutzertifikat 999e888s: In diesem Fall wurde die Saatguternte von einem privaten oder staatlichen Erntebetrieb durchgeführt (Vergabe der Nr. 999). Eine Baumschule hat aus dem eingekauften Saatgut Forstpflanzen erzeugt (Vergabe der Nr. 999e888s).
Saatgutzertifikat 999e888s777z: Hier erfolgte ein weiterer Handelsschritt beim Handel mit Saatgut: Die Saatguternte wurde von einem privaten oder staatlichen Erntebetrieb durchgeführt (Vergabe der Nr. 999). Ein Saatguthändler hat dort Saatgut zugekauft (Vergabe der Nr. 999e888s) und dieses an eine Baumschule weiterverkauft. Diese hat daraus Forstpflanzen erzeugt (Vergabe der Nr. 999e888s777z).
Pflanzenzertifikat 999e888s555p: In diesem Fall wurde die Saatguternte von einem privaten oder staatlichen Erntebetrieb durchgeführt (Vergabe der Nr. 999). Eine Baumschule hat aus dem eingekauften Saatgut Forstpflanzen erzeugt (Vergabe der Nr. 999e888s). Einen Teil der Ware hat sie an eine andere Baumschule weiterverkauft (Vergabe der Nr. 999e888s555p).
Je nach Ablauf des Handelsweges sind ohne weiteres längere Zertifikatnummern möglich, dazu: Der Buchstabe „s“ in der Nummer signalisiert des ersten Verkauf von Saatgut, weitere Verkäufe von Saatgut werden durch jeweils ein „z“ angezeigt. Der erste Verkauf von Forstpflanzen zwischen Baumschulen wird durch ein „p“ angezeigt. Weitere Handelsschritte mit Forstpflanzen erkennt man an einem „b“ am Ende der Zertifikatnummer.
Was kann man tun, wenn Unsicherheit über eine Pflanzenpartie besteht?
Bei Bedarf kann ein Forstbetrieb eine Plausibilitätskontrolle per email oder Telefon auslösen, dies kann bereits vor der Vergabe / Lieferung auf Basis eines Angebotes erfolgen. Der Forstbetrieb kann bei begründetem Verdacht eine Prüfung einer fraglichen Partie Forstpflanzen anfordern. Bitte nehmen Sie in diesem Fall vorab Kontakt mit uns auf.