Forstbetriebe

Grundlagen
Der überwiegende Teil der bundesdeutschen Wälder ist PEFC oder FSC zertifiziert. Seit einigen Jahren gilt für diese Betriebe, dass Forstpflanzen mit überprüfbarer Herkunft (PEFC Standards 4.4 und FSC Standards 6.3.7) verwendet werden. Diese Forderung ergibt sich letztlich aus § 1 des FoVG.
Mit dem Erwerb von FfV-zertifizierten Pflanzen können Sie diese Forderungen mittlerweile in den meisten Bundesländern ohne großen Aufwand und mit vernachlässigbaren Mehrkosten erfüllen. Dazu sollten Sie bei der Ausschreibung ausdrücklich „zertifizierte Pflanzen“ nachfragen. Zusammen mit der Lieferung der Pflanzen erhalten Sie einen Lieferschein mit der Nummer des FfV-Zertifikates. Wenn Sie möchten, können Sie auch eine Kopie des FfV-Zertifikates von der liefernden Baumschule verlangen. Diese Dokumente können den Auditoren von PEFC und FSC vorgelegt werden, um zu belegen, dass sich Ihr Betrieb an die Standards hält.


Anhand der Zertifikatnummer können Sie im Zweifelsfall prüfen, ob die Ware tatsächlich zertifiziert ist (eMail). Wenn erhebliche Mängel oder Zweifel bestehen, können Sie eine Kontrolle mit genetischen Markern in Auftrag geben (nach vorheriger Rücksprache).

Bitte versenden Sie Ihre Pakete ausschließlich mit der deutschen Post (DHL). Nutzen Sie auf keinen Fall sog. Billiganbieter.