Das FfV-Verfahren in Kürze

Basis

Der generell wichtigste Bestandteil jedweder Zertifizierung ist die Abbildung und Überprüfbarmachung des Handelsweges (chain of custody). FfV bietet Zertifikate für den gesamten Handel von der Saatguternte bis hin zur fertigen Forstpflanze. Ein FfV-Zertifikat ist immer sowohl an eine Partie als auch an den Eigentümer gebunden. Grundlage für die Partie ist das Stammzertifikat, Grundlage für den Nachweis des Eigentums sind Lieferscheine.

Die Zertifizierung basiert erstens auf der Dokumentation (Stammzertifikat und Mengenangaben aus Lieferschein), zweitens auf Rückstellproben sowie drittens der Untersuchungen mit Hilfe genetischer Analysen, die stichprobenweise durchgeführt werden. Diese technischen Aufgaben werden durch die vom FfV beauftragte Fa. ISOGEN übernommen, die unabhängige Zertifizierung erfolgt durch Prof. dr. Oliver Gailing, Universität Göttingen.



Ernte

Wenn Saatgut geerntet wird, kann ein Erntezertifikat für den Eigentümer (Baumschule oder Erntebetrieb) ausgestellt werden. Mit dem Erntezertifikat:

  • können zertifizierte Forstpflanzen von Baumschulen erzeugt und verkauft werden.

  • kann das Saatgut gesamt oder in Teilmengen verkauft werden, gleichzeitig ist die Produktion von Forstpflanzen (aus Teilmengen des Saatgutes) möglich.

Saatguthandel

  • Kauft eine Baumschule zertifiziertes Saatgut, so kann sie ein Saatgutzertifikat erwerben und damit zertifizierte Forstpflanzen erzeugen. Ebenso kann das Saatgut, auch in Teilmengen, weiter verkauft werden.

  • Kauft ein Saatguthändler zertifiziertes Saatgut, so kann er ein Saatgutzertifikat erwerben und damit zertifiziertes Saatgut, auch in Teilmengen, weiter verkaufen.

Pflanzenhandel

  • Kauft eine Baumschule bei einer anderen Baumschule zertifizierte Pflanzen zu, so kann sie ein Pflanzenzertifikat erwerben und damit unter ihrem Namen zertifizierte Forstpflanzen weiterverkaufen.

Grundsätze

  • Entscheidend beim FfV-Verfahren ist, dass jeder Handelspartner, Ernter, Baumschule oder Händler in der Handelskette ein auf seinen Namen ausgestelltes Zertifikat besitzt.

  • Es reicht nicht aus, zertifiziertes Saatgut bei einem Ernteunternehmen zu kaufen und dessen Zertifikat beim Weiterverkauf von Saatgut oder Pflanzen beizulegen. Es muss ein Folgezertifikat (Saatgut- oder Pflanzenzertifikat) beantragt werden. Dieses ist dann auf den Käufer (= neuen Eigentümer) des Saatgutes oder der Pflanzen ausgestellt.

  • Entscheidend ist die Lagerung von Rückstellproben bei jedem Handelsschritt (ausgenommen Pflanzenzertifikate), welche als Beweis für einen tadellosen Ablauf der Produktion herangezogen werden können (Zertifikat = Versicherung).


Beantragung von Zertifikaten

Der Aufwand für die zertifizierenden Betriebe wird grundsätzlich so gering wie möglich gehalten und stetig weiter vereinfacht und verbessert. Wo immer es geht, wird auf unnötige Bürokratie verzichtet, um die Zertifizierung bezahlbar zu machen. Zur Beantragung genügt Folgendes:

  1. Ernte-Zertifikat:
    Rückstellprobe, Aufnahmebogen (www.isogen.de), Kopie des Stammzertifikates

  1. Saatgut-Zertifikat und Pflanzen-Zertifikat
    Rückstellprobe (Saatgut oder Knospen von Seitentrieben) und Kopie des Lieferscheins (Datum und Menge) sowie der Satz „Hiermit beantrage ich ein FfV Zertifikat“ mit Unterschrift.

Für die Rückstellproben benötigen wir etwa 400 Samen, damit diese nicht abgezählt werden müssen, finden Sie eine Liste mit Angaben in Gramm unter www.isogen.de/downloads. Falls Sie uns Knospenproben schicken möchten (bei Pflanzenzertifikaten), benötigen wir Zweigenden von Seitentrieben von 100 verschiedenen Pflanzen.

Nach Eingang erhalten Sie Ihr Zertifikat gewöhnlich innerhalb weniger Tage.



4. Sonderfälle / Mängel:

Wenn eine Ernte nicht zertifiziert worden ist, so sind auch keine Folgezertifikate für diese Partie zu erwerben. Das Erntezertifikat und die zugehörige Rückstellprobe sind die wichtigste Grundlage für die Überprüfbarkeit, wenn diese fehlt, kann im Nachhinein nichts mehr „geheilt“ werden.

Nach einer Unterbrechung der Zertifizierung, z.B. weil eine Baumschule nach dem Kauf von Saatgut kein Saatgutzertifikat beantragt hat, ist zunächst keine weitere Zertifizierung möglich. In vielen Fällen kann dennoch nachträglich zertifiziert werden, dazu müssen die betreffenden Baumschulen jedoch über Saatgut oder Pflanzen aus der Partie verfügen. Kontaktieren Sie in solchen Fällen bitte ISOGEN.

Viele Baumschulen geben ihr Saatgut zu einem Lohnanzuchtbetrieb. In der Regel herrscht ein langjähriges Vertrauensverhältnis, in diesem Fall kann auf eine Zertifizierung für diesen Produktionsschritt verzichtet werden. Sollten Sie jedoch absolut sicher gehen wollen, so können Sie dem Lohnanzuchtbetrieb zur Auflage machen, ein Saatgutzertifikat zu erwerben.

Wenn sich zwei Betriebe zur Ernte eines Bestandes zusammentun, kann ebenfalls zertifiziert werden. Bitte kontaktieren Sie uns zeitnah dazu.

Bitte versenden Sie Ihre Pakete ausschließlich mit der deutschen Post (DHL). Nutzen Sie auf keinen Fall sog. Billiganbieter.