Anleitung
2a. Netzernten – Sammlungen
Probenahme: Für jede Saatgutcharge wird eine Mischprobe von mindestens 400 vollen, keimfähigen Samen benötigt. Entnehmen Sie daher aus jedem Sack eine Probe! Beispiel: Probenmenge bei einem Sack: mindestens 400 Samen, bei zwei Säcken mindestens 200 Samen pro Sack etc. Um die Probe zu ziehen, greifen Sie mit der Hand so tief wie möglich in den Erntesack und formen die Hand wie einen Löffel, die Sie dann mit leicht geöffneten Fingen senkrecht von unten nach oben ziehen. Verpacken Sie die Probe zusammen mit dem Aufnahmebogen und der Kopie des Stammzertifikates. Bei weniger gutem Material nehmen Sie bitte mehr als 400 Samen.
2b. Einzelbaumernten
Nummerieren Sie alle beernteten Bäume im Bestand fortlaufend (nicht bei Liegendernte). Notieren Sie die Anzahl der Erntebäume auf dem Aufnahmebogen. Schneiden Sie von jedem Erntebaum einen Zweig von ca. 10 cm Länge mit mindestens 5 gut entwickelten Knospen ab. Versehen Sie den Zweig mit einem Etikett, das die Nummer des Erntebaums trägt. Packen Sie die Zweige aller Erntebäume in einen geeigneten Plastikbeutel ein und legen Sie den Aufnahmebogen und die Kopie des Stammzertifikates dazu. Bitte senden Sie uns KEINE Zapfen mehr zu um den Arbeitsaufwand im Labor zu reduzieren.
Bei Laubbaumarten können Sie Samen verwenden: Nehmen Sie dazu bitte je Baum eine Probe von gleich vielen Samen so dass insgesamt ca. 400 Samen / Partie vorliegen. Verpacken Sie die Samen einzelbaumweise in Papierbeutel.
3. Bitte verpacken Sie die Proben so, dass sie nicht austrocknen (Zweige) oder schimmeln (Zapfen, Eicheln etc.) können. Verwenden Sie PE Beutel oder Papierbeutel, welche Sie in einem normalen Postpaket versenden. Die Probe bitte umgehend absenden, um die Frische des Materials zu bewahren. Bitte senden Sie die Probe so, dass sie nicht am Wochenende bei uns eintrifft. Gegebenenfalls lagern Sie die Probe in einem normalen Kühlschrank.
4. Der zuständige Revierleiter oder Vertreter des Waldbesitzers (i.d.R. die Person, welche das Stammzertifikat aushändigt) soll bei der Probennahme mit dabei sein und eine ordnungsgemäße Probenziehung dadurch dokumentieren, dass er auf dem Aufnahmebogen und wenn möglich auf dem versandfertigen Paket unterschreibt. Da der Revierleiter oder Vertreter des Waldbesitzers nicht dazu verpflichtet ist, können Sie die Probe notfalls auch ohne die Unterschrift absenden: Sie sind der Eigentümer der Ware und der Probe und tragen daher ohnehin die alleinige Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf.
Weiterer Ablauf des Verfahrens
Keine Aufbereitung des Saatgutes:
Dies bitte im Aufnahmebogen ankreuzen. Beauftragen Sie wie gewohnt ein zugelassenes Labor für die Keimuntersuchung. Nach Erhalt der Keimergebnisse faxen oder senden Sie diese in Kopie an ISOGEN. Sie können selbstverständlich die Keimuntersuchung auch bei ISOGEN beauftragen.
Aufbereitung des Saatgutes:
Reinigen und bearbeiten Sie das Saatgut wie gewohnt oder beauftragen Sie eine Klenganstalt. Nach der Aufarbeitung füllen Sie bitte die „Mitteilung über Gewicht nach Aufarbeitung“ aus und senden Sie uns diese zusammen mit einer Probe von mindestens vollen 400 Samen des aufgearbeiteten Saatgutes zu. Senden Sie eine weitere Probe des aufgearbeiteten Saatgutes wie gewohnt zu einem zugelassenen Keimprüfungslabor. Nach Erhalt der Keimergebnisse faxen oder senden Sie diese in Kopie an ISOGEN. Das Protokoll der Keimuntersuchung ist ein wichtiger Bestandteil der Dokumentation.
Bei einem Verkauf des Saatgutes können Sie nunmehr dokumentieren, dass Sie PEFC/FSC konform geerntet haben, indem Sie dem Käufer eine Kopie des Zertifikates übergeben. Damit kann der Käufer wiederum am Zertifizierungsverfahren teilnehmen.
B. Eingekauftes Saatgut – Saatgutzertifikat:
Wenn Sie als Baumschuler Saatgut aus einer zertifizierten Partie eingekauft haben und zertifizierte Pflanzen erzeugen wollen, so können Sie dies mit sehr geringem Aufwand tun:
- Ziehen Sie eine Rückstellprobe von ca. 400 Samen aus der Saatgutlieferung.
- Kopieren Sie den Lieferschein und vermerken Sie die Nummer des zugrundeliegenden Erntezertifikates darauf.
- Unterschreiben Sie den Lieferschein.
- Weiter benötigen wir nur noch die genaue Firmenanschrift und folgenden formlosen Antrag: „Wir bitten um Zertifizierung einer Partie Saatgut für beiliegenden Lieferschein Nr. xy.“
Zugekaufte Forstpflanzen – Pflanzenzertifikat
Wenn Sie als Baumschuler Forstpflanzen aus einer zertifizierten Partie eingekauft haben, um diese weiter als zertifiziert zu verkaufen, so können Sie dies mit sehr geringem Aufwand tun:
Hier werden 2 Fälle unterschieden:
Pflanzenzertifikate für Mindermengen bis 100.000 Stück, KEINE R-Probe:
- Wir benötigen lediglich den Lieferschein als unterschriebene Kopie mit Mengenangabe und der Nummer des zugrundeliegenden Erntezertifikates bzw. Saatgutzertifikates.
Pflanzenzertifikate für größere Mengen über 100.000 Stück, R-Probe verpflichtend:
- Wir benötigen den Lieferschein als unterschriebene Kopie mit Mengenangabe und der Nummer des zugrundeliegenden Erntezertifikates bzw. Saatgutzertifikates sowie eine Rückstellproben von 100 Pflanzen aus der Partie. Schneiden Sie dazu bitte ca. 5 cm lange Zweigspitzen von 100 verschiedenen Pflanzen aus unterschiedlichen Bündeln der Lieferung um eine repräsentative Stichprobe zu erzeugen.
Pflanzenzertifikate für Dienstleister, KEINE R-Probe:
- Wir benötigen lediglich den Lieferschein als unterschriebene Kopie mit Mengenangabe und der Nummer des zugrundeliegenden Erntezertifikates bzw. Saatgutzertifikates. Die Pflanzen dienen der direkten Pflanzung durch Forstdienstleister. Es ist kein weiterer Handel möglich.
Stichproben bei der Lieferung im Forstbetrieb
Wenn gewünscht, können Stichproben bei der Lieferung geworben werden. Hier gilt das „Vier-Augen-Prinzip“, d.h. die Probenziehung erfolgt durch einen Mitarbeiter der liefernden Baumschule und einen Mitarbeiter des Forstbetriebes. Bitte verwenden Sie dazu das Protokoll und beachten Sie die „Anleitung zur Probenahme an Forstpflanzen“ unter „Downloads“.
D. Übersicht
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Ernte | |||
| Probe der Ernte (Zapfen/Zweig/Samenmischprobe)Probe des aufgearbeiteten Materials (Gewicht und Probe nur wenn aufgearbeitet wird) | ||
Saatgutkauf | |||
| Probe aus der Saatgutlieferung (Samen) | ||
Pflanzenkauf | |||
| Probe aus der Pflanzenlieferung (Zweigspitzen) bei Mengen über 100.000 Stück |