Der FfV e.V. ist ein privatrechtlicher Verein und verfolgt das Ziel die Herkunftssicherheit von forstlichem Vermehrungsgut zu verbessern. Bei der Durchführung dieser Tätigkeiten ist er an ein festes, durch die Mitglieder beschlossenes Regelwerk gebunden. Selbstverständlich werden übergeordnete Normen, wie z.B. geltendes EU-Recht, FoVG und dessen Verordnungen strikt eingehalten.
Es kann dazu kommen, dass es Überschneidungen zwischen hoheitlichen Interessen und Interessen des FfV entstehen. Im Zweifelsfall werden Entscheidungen einvernehmlich zwischen hoheitlichen Stellen (Kontrollstellen), dem Zertifizierer und dem Vorstand des FfV herbeigeführt, z.B. Herausgabe von R-Proben zu weiteren Untersuchungen. Seit Bestehen des FfV hat dieser Ansatz perfekt funktioniert.
Die Inhaber von zertifiziertem Saatgut oder Forstpflanzen verfügen mit Ihrem Zertifikat und den eingelagerten R-Proben über eine „Versicherung“. Der FfV e.V. geht im Verdachtsfall grundsätzlich von der Unschuldsvermutung aus und prüft die Rückstellproben der Partie über die gesamte Handelskette, von der Ernte, über verschiedene Verkäufe bis hin zu gelieferten Pflanzen im Forstbetrieb oder der bemängelten Partie in der Baumschule. Oftmals wird der angegebene Erntebestand beprobt und mit in die Analysen einbezogen. Das FfV-System erlaubt es, den Ort von Verwechslungen (Betrieb) sicher festzustellen.
Falls beispielsweise eine FfV-zertifizierte Partie Forstpflanzen zweifelhaft erscheint und von einem Kontrollbeauftragten bemängelt und der Weiterverkauf verboten wird, sollten im Interesse beider Parteien Proben gezogen werden. Die Kontrollbeauftragten sollten umgehend eine amtliche Probennahme gemeinsam mit dem Baumschulbetrieb durchführen (vier-Augen-Prinzip) und die Proben an das Labor ISOGEN versenden. Verwendet wird dazu das Protokoll zur Probenahme.
Nehmen Sie bitte auch die Anleitung zur Probeziehung an Forstpflanzen zur Kenntnis.